Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lola Mallauran – TATTOOKUECHE

I. ALLGEMEINES

1. Geltungsbereich: Für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung der Tätowierung sowie sonstiger Leistungen an Kund*innen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.

Andere AGB werden nicht anerkannt und werden daher nicht Bestandteil dieses Vertrages.

Dies gilt insbesondere für solche AGB, die inhaltlich über die Angaben dieser AGB hinausgehen.

2. Vertragspartner*innen für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung der Tätowierung sowie sonstiger Leistungen ist Lola Mallauran, die die Arbeiten anfertigt, ausführt und umsetzt. Für Lola Mallauran und ihre Vertragspartner*innen gelten diese AGB.

II. VERTRAGSSCHLUSS

1. Der Vertrag kommt zwischen Lola Mallauran und dem Kunden / der Kundin zustande.

2. Der Vertrag zwischen Lola Mallauran und dem Kunden / der Kundin kommt zustande, wenn ein schriftlicher Auftrag in Form einer Nachricht des Kunden / der Kundin von Lola Mallauran angenommen wird.

Der Auftrag kann innerhalb von vier Wochen nach Eingang schriftlich oder auf elektronischem Wege (per E-Mail oder Messenger) angenommen werden. Eine Durchschrift des schriftlichen Auftrags stellt noch keine Annahme dar, es sei denn, diese wird ausdrücklich schriftlich oder auf elektronischem Wege erklärt.

3. Auftragsannahmen erfolgen stets nur zu den bei der Terminvereinbarung getroffenen Vertragsinhalten.

4. Änderungswünsche von Kund*innen stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen zur Ablehnung des Auftrags.

5. Lola Mallauran behält sich vor, Aufträge und Kund*innen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.Gründe hierfür können beispielsweise Motivwünsche mit religiösem oder politischem Hintergrund, menschen- oder tierverachtende Motivwünsche, Motivwünsche, die Lola Mallauran moralisch oder ethisch nicht vertreten kann, das Bestehen auf die Tätowierung besonders exponierter Körperstellen oder des Intimbereichs, Motive mit erkennbarem Namen, u.a. sein.

III. TÄTOWIERBEDINGUNGEN

1. Es werden nur volljährige Personen tätowiert. Minderjährige werden grundsätzlich nicht tätowiert, auch nicht dann, wenn Erziehungsberechtigte sie begleiten und ihr schriftliches Einverständnis erklären.

2. Es werden nur geschäftsfähige Personen tätowiert, die einen Geistes- und Reifezustand erkennen lassen, der einer wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung nicht entgegensteht.

3. Die Tätowierung steht unter dem Vorbehalt, dass seitens des Kundens / der Kundin keine Ausschlussgründe vorliegen, die der fachgerechten Ausführung der Tätowierung entgegenstehen. Ausschlussgründe sind insbesondere aber nicht abschließend:

a. eine Alkoholintoxikation in den letzten 48 Stunden vor Terminbeginn,

b. eine Betäubungsmittelintoxikation in den letzten 48 Stunden vor Terminbeginn,

c. die Einnahme, der Einfluss oder die Zufuhr von gerinnungshemmenden, wundheilbeeinflussenden oder sonstigen Medikamenten, die das Tätowieren zum Termin ausschließen oder erschweren,

d. die Anwendung von Oberflächenanästhetika (z.B. Emla),

e. die Anwendung von Enthaarungscremes und ähnlich gelagerten Produkten,

f. die unabgesprochene Anwendung von Produkten zur Vorbereitung der zu tätowierenden Körperstelle,

g. Erkrankungen, die das Durchführen einer Tätowierung ausschließen oder erschweren, insbesondere Infektions- oder Viruserkrankungen, Wundheilungsstörungen, Blutgerinnungsstörungen, Asthma, Diabetes, Hepatitis, HIV oder Epilepsie, h. das Vorhandensein bekannter Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Tätowier- und Hygienemitteln, i. die Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin,

j. ein unzumutbarer Hygienezustand des Kunden / der Kundin,

k. das Erkennenlassen oder der Anschein einer Verhaltensweise oder Gesinnung, die die fachgerechte Durchführung der Tätowierung in Frage stellen oder als unsicher erscheinen lassen,

l. das Verweigern der schriftlichen Einwilligung in eine Körperverletzung.

4. Der Kunde /die Kundin verpflichtet sich, Lola Mallauran über vorhandene Allergien, Medikationen, Krankheiten und ihm / ihr bekannte Ausschlussgründe nach Ziffer III. 3. vorab in Kenntnis zu setzen.

5. Der Kunde / die Kundin verpflichtet sich vor der Durchführung der Tätowierung zur Abgabe einer schriftlichen und unterschriebenen Einverständniserklärung. Er /sie verpflichtet sich ferner, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuzeigen, um seine / ihre Volljährigkeit nachzuweisen.

6. Die Tätowierung wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften durchgeführt. Es kommen nur professionelle Instrumente, Hilfsmittel und Techniken zur Anwendung.

7. Lola Mallauran klärt den Kunden / die Kundin vor Durchführung der Tätowierung stets über Risiken, Nebenwirkungen, Pflege und Nachsorge auf. Hierzu werden zusätzlich auf Wunsch schriftliche Broschüren und Merkblätter ausgehändigt.

Zusätzlich bestätigt der Kunde /die Kundin, sich bereits im Vorfeld über den Ablauf und die Risiken einer Tätowierung erkundigt zu haben.

IV. TERMINE

1. Tätowierungen erfolgen grundsätzlich nur nach Termin.

2. Bei Auftragsannahme erfolgt eine verbindliche Terminfestlegung über eine oder mehrere Sitzungen.

3. Der Kunde / die Kundin leistet bei Vertragsschluss eine Anzahlung von € 50,- oder €110,- je nach Auftrag und Sitzung.

4. Die Anzahlung ist dem Kunden /der Kundin zurückzuerstatten, sofern

a. er /sie die Beauftragung innerhalb der ersten 14 Tage telefonisch, schriftlich oder persönlich widerruft und dem beauftragten Lola Mallauran noch keine Arbeit entstanden ist,

b. eine Absage des ersten Termins durch Lola Mallauran erfolgt, und zwar aus Gründen oder Umständen, die der Kunde / die Kundin nicht zu vertreten hat.

5. Eine Rückzahlung der Anzahlung ist ausgeschlossen, sobald Lola Mallauran mit dem Anfertigen einer individuellen Zeichnung oder Vorzeichnung oder anderen vorbereitenden Arbeiten gemäß Vertragsabsprache begonnen hat,

b. die erste von einer oder mehreren vereinbarten Sitzungen durch Tätowieren begonnen wurde.

6. Eine Rückzahlung der Anzahlung nach Ziffer IV. 4. erfolgt in Form eines Tattoo-Gutscheins in gleicher Höhe der geleisteten Anzahlungen. Eine Rückzahlung der Anzahlung in bar ist ausgeschlossen.

7. Die geleisteten Anzahlungen werden nach Durchführung der Tätowierung mit dem zu entrichtenden Gesamtpreis verrechnet.

Ist Ratenzahlung oder eine Gesamtpreiszahlung nach dem letzten Termin vereinbart, erfolgt die Verrechnung der Anzahlung mit dem Honorar, das für den letzten Termin zu leisten ist.

8. Terminverschiebungen sind telefonisch, schriftlich (via Email oder Messenger) oder persönlich möglich. Hierauf wird der Kunde / die Kundin ausdrücklich hingewiesen.

9. Wird eine Terminverschiebung durch den Kunden / die Kundin mindestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin veranlasst, und wird innerhalb der nächsten 12 Monate ein Ersatztermin vereinbart, so wird die geleistete Anzahlung für den ursprünglichen Termin nach Durchführung der Tätowierung dennoch mit dem zu entrichtenden Gesamtpreis verrechnet. Findet ein Ersatztermin erst 12 Monate oder später statt, wird die Anzahlung des ursprünglichen Termins nicht mit dem Gesamtpreis verrechnet.

10. Kommt ein Termin aus Gründen, die der Kunde / die Kundin nicht zu vertreten hat (Ziffer IV. 4. a.), nicht zustande, besteht ein Anspruch auf Vereinbarung eines Ersatztermins.

11. In den übrigen Fällen der Terminabsage oder bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin und die Anzahlung verfällt.

12. Kommt ein Termin aus Gründen, die der Kunde / die Kundin zu vertreten hat, nicht zustande, so liegt die Vergabe eines Ersatztermins allein im Ermessen von Lola Mallauran.

13. Kommt ein Termin durch Absage von Lola Mallauran und aus Gründen, die der Kunde / die Kundin nicht zu vertreten hat (Ziffer IV. 4. b.), nicht zustande, wird ein Ersatztermin zum frühestmöglichen Zeitpunkt vereinbart.

14. Es besteht kein Anspruch auf eine bevorzugte Ersatzterminvergabe.

15. Wurde für einen Nachstechtermin keine Anzahlung geleistet und der Kunde / die Kundin sagt diesen Termin ab oder erscheint nicht, so entfällt der Anspruch auf einen weiteren kostenfreien Nachstechtermin im Nachleistungszeitraum.

16. Liegt ein Ausschlussgrund nach Ziffer III. 3. vor oder wird bekannt, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden / die Kundin, die dieser zu vertreten hat.

17. Es besteht kein Anspruch auf einen Wunschtermin.

V. ZAHLUNG UND PREISE

1. Tattoos sind individuell angefertigte Motive, die gezielt auf den Kunden / die Kundin und seine / ihre Wünsche zugeschnitten werden. Sowohl beim Entwurf des Tattoos als auch bei der Durchführung der Tätowierung können unerwartete Erschwernisse oder andere Faktoren auftreten oder bekannt werden (Beschaffenheit der Haut, Schmerzverträglichkeit des Kunden / der Kundin und vieles mehr), die die Komplexität der Arbeit erhöhen und so den Preis beeinflussen.

Eine pauschale Aussage über einen Tattoo-Endpreis ist deshalb nicht im Voraus möglich.

2. Preise werden immer individuell und projektbezogen festgelegt. Zwei gleiche Motive, durchgeführt von Lola Mallauran, können sich bei verschiedenen Personen im Preis unterscheiden. 3. Preise für Cover-Up-, Blast-Over- oder Touch-Up-Tätowierungen sind aufgrund des Aufwands und der Komplexität teurer als solche Tätowierungen auf noch nicht tätowierter Haut.

4. Lola Mallauran gibt bei Vertragsschluss eine Einschätzung über den individuellen Preis pro Sitzung (Sitzungspreis) ab, der sich nach Größe und Komplexität der Tätowierung, Körperstelle, Hautbeschaffenheit, Motiv-, Stil- und Farbwahl, künst lerischem und technischem Aufwand, kurzfristigen Änderungen an der Entwurfsvorlage sowie der Instrumentennotwendigkeit richtet. Zudem nennt Lola Mallauran eine Preisspanne, in dem der Sitzungspreis sich bewegen wird, sofern keine Faktoren auftreten, die die Durchführung in Aufwand, Dauer, Komplexität, Machbarkeit oder Ähnlichem beeinflussen. Es werden keine Einschätzungen zum Endpreis abgegeben, sondern immer nur solche zum Sitzungspreis.

5. Der Sitzungspreis beinhaltet auch individuelle Vorarbeiten von Lola Mallauran. Diese umfassen insbesondere aber nicht abschließend:

a. die persönliche, telefonische und schriftliche Beratung des Kunden / der Kundin

b. die Entwicklung des Motivs, der Art und das Ausloten der richtigen Körperpositionierung

c. die Anfertigung von Skizzen, Vorzeichnungen und den Entwurf der Tätowiervorlage, ggf. das freihändige Anbringen des Entwurfs

d. die Vorbereitung der Körperstelle.

6. Kostenvoranschläge durch Lola Mallauran gegenüber dem Kunden / der Kundin sind nur gültig, sofern sie durch Lola Mallauran persönlich abgegeben werden.

7. Die Bezahlung erfolgt immer in bar oder per Echtzeitüberweisung und in voller Höhe nach Beenden der Leistung.

8. Eine Ratenzahlung ist nur für Tätowierarbeiten, die über mehrere Sitzungen durchgeführt werden, möglich.

Eine Ratenzahlung für einzelne Termine ist ausgeschlossen.

Die Ratenzahlung muss bei Vertragsschluss vereinbart sein.

Geleistete Terminkautionen werden bei Ratenzahlung auf die letzte Rate angerechnet.

9. Ein kostenfreies Nachstechen innerhalb von 6 Monaten nach Durchführung (Nachleistungszeitraum) ist inbegriffen, sofern eine Notwendigkeit dazu besteht.

Über die Notwendigkeit entscheidet Lola Mallauran. Das Nachstechen beschränkt sich auf das Herbeiführen des bei Vertragsschluss avisierten Stichergebnisses. Motivänderungen, -erweiterungen, - umgestaltungen oder -ergänzungen sind nicht inbegriffen und müssen gesondert vereinbart werden. Nach Ablauf des Nachleistungszeitraums müssen Nachstichtermine bezahlt und durch Terminkaution besichert werden. Die Preisgestaltung orientiert sich dabei am ursprünglichen Sitzungspreis. Ein kostenloses Nachstechen ist ausgeschlossen, wenn sich die Notwendigkeit dafür aus der fehlerhaften Nachsorge des Kunden / der Kundin ergibt.

10. Wünscht ein Kunde / eine Kundin wiederholt das Anfertigen eines neuen Entwurfs, obwohl die übermittelten Entwürfe von Lola Mallauran den Wünschen und Vorgaben des Kunden bei Vertragsschluss gerecht geworden sind, behält sich Lola Mallauran das Recht vor, weitere Entwürfe gesondert in Rechnung zu stellen.

11. Bricht ein Kunde / eine Kundin die Durchführung der Tätowierung aus Gründen, die er / sie zu vertreten hat, vor der Hälfte der Sitzungsdauer ab, behält sich Lola Mallauran das Recht vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von € 100,- zu verlangen.

12. Gutscheine können zu jedem vollen Betrag ab € 50,- erworben werden.

Gutscheine sind nur für Lola Mallauran gültig. Gutscheine werden nicht, auch nicht in Teilbeträgen, ausbezahlt. Gutscheine sind übertragbar und für die Dauer von 3 Jahren ab Ausstellung gültig. Gutscheine werden bei einer einzelnen Sitzung auf diese, bei mehreren Sitzungen mit der letzten, verrechnet. Übersteigt der Gutscheinwert nach Durchführung der Tätowierung den Endpreis für diese, wird dies mit dem Datum der Durchführung der Tätowierung auf dem Gutschein vermerkt und selbiger behält für die Restdauer seit Ausstellungsdatum mit dem verbliebenen Gutscheinwert seine Gültigkeit. Ein Gutschein stellt keinen Anspruch auf Durchführung einer Tätowierung, insbesondere keiner bestimmten Motiv-Tätowierung, dar. Sofern Ausschlussgründe nach Ziffer III. vorliegen, behält sich Lola Mallauran ausdrücklich das Recht vor, den Gutscheinkunden / die Gutscheinkundin abzulehnen. Ein Gutschein berechtigt nicht zur Tätowierung zu einem bestimmten Datum. Ein Gutschein berechtigt nicht zur Tätowierung ohne Termin oder Auftragsannahme. In allen Fällen der Hinderung zur Einlösung des Gutscheins bemühen sich Lola Mallauran und der Kunde / die Kundin, eine solche Lösung zu finden, die für beide vertretbar und billig ist.

VI. TATTOOPFLEGE

1. Der Kunde / die Kundin wird zu jeder Sitzung ausführlich über Pflege und Nachsorge seines /ihres Tattoos informiert. Er / sie wird über Risiken und Folgerisiken bei Pflege und Nachsorge aufgeklärt.

2. Dem Kunden / der Kundin werden zu jeder Sitzung auf Verlangen schriftliche Pflegehinweise ausgehändigt und etwaige Fragen dazu besprochen. Die Pflegehinweise sind außerdem auf der Webseite von Lola Mallauran einsehbar.

3. Der Kunde / die Kundin ist angehalten, sich an die schriftlichen Pflegehinweise zu halten und bei einem unerwarteten Heilungsverlauf umgehend Lola Mallauran vorstellig zu werden oder einen Hautfacharzt zu konsultieren.

4. Die Pflege und Nachsorge der Tätowierung obliegt dem Kunden / der Kundin.

5. Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende Darstellung der Pflegehinweise dar.

6. Die Pflegehinweise sind als Aushang im Studio und online auf der Webseite einsehbar.

VII. DATENSCHUTZ, NUTZUNGSRECHTE

1. Lola Mallauran erhebt für die Durchführung der Tätowierung Daten, die verarbeitet und gespeichert werden müssen. Diese umfassen Personen-, Kontakt- und Gesundheitsdaten. Alle Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Durchführung der Tätowierung verwendet.

2. Der Kunde / die Kundin wird hierüber gesondert aufgeklärt und willigt bei Vertragsschluss gesondert in die Verarbeitung seiner / ihrer Daten ein. Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende Datenschutzerklärung dar.

3. Der Kunde / die Kundin gewährt Lola Mallauran ein inhaltlich, räumlich sowie zeitlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an allen Foto- und Videographien, die vor, während und nach dem Tätowieren von der Tätowierung und dem Tätowierprozess angefertigt werden.

4. Lola Mallauran gewährt dem Kunden / der Kundin ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Tätowierung.

Dieses Nutzungsrecht umfasst überlassene, abfotografierte oder abgefilmte Skizzen, Entwürfe und Vorlagen nur dann, wenn Lola Mallauran diesem ausdrücklich zugestimmt hat.

5. Wird eine Tätowierung, egal aus welchem Grund und wer diesen zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder beendet, ist eine Überlassung der Nutzungsrechte an den zugrundeliegenden Skizzen und Vorlagen ausgeschlossen.

6. Die vorgehaltenen Daten sind für den Kunden / die Kundin auf Wunsch einsehbar.

7. Die Datenschutzerklärung ist als Aushang im Studio einsehbar und wird auf Wunsch ausgehändigt.

VIII. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

1. Sofern eine Haftung aus der Durchführung der Tätowierung entstehen kann, beschränkt sich diese auf das Vertragsverhältnis zwischen Lola Mallauran und dem Kunden / der Kundin.

2. Eine Tätowierung stellt eine Körperverletzung und einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, die mit Schmerzen verbunden ist. Hierüber wird der Kunde / die Kundin vor dem Tätowieren aufgeklärt und bestätigt seinen / ihren freien und uneingeschränkten Willen dazu schriftlich.

3. Lola Mallauran arbeitet nach höchsten hygienischen Standards und unter Einhaltung aller rechtlichen, behördlichen und technischen Maßgaben. Sie verwendet nur professionelle, sterililisierte Tätowierinstrumente, sterilisiertes Tätowierzubehör oder sterile Einweg- und Hygieneartikel. Sie benutzt nur Tattoofarben und Tätowiermittel gemäß RAPEX-Liste. Sie legt größtmögliche Sorgfalt an den Tag, um dem Wunsch des Kunden / der Kundin bestmöglich gerecht zu werden. Dennoch kann das Resultat vom Entwurf abweichen. Die Beschaffenheit der Haut, die Tagesform des Kunden / der Kundin, die Aufnahmefähigkeit von Tattoofarbe unter der Haut, die jeweilige Struktur der zu tätowierenden Körperstelle, das natürliche Hautfarbprofil des Kunden / der Kundin und weitere Faktoren unterliegen unvorhersehbaren Einflüssen, die sich auf das Endergebnis auswirken und zu Abweichungen führen können.

4. Die Haftung von Lola Mallauran auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe der Ziffer VIII. Eingeschränkt.

5. Die Haftung von Lola Mallauran für durchgeführte Tätowierungen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung aus grober Fahrlässigkeit ist mit dem Endpreis der Tätowierung abbedungen. Die Haftung aus Vorsatz ist mit dem reellen Schaden abbedungen.

6. Lola Mallauran haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

7. Soweit Lola Mallauran nach Ziffer VIII. 5. dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen wurden oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt vorausgesehen werden hätten müssen.

8. Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass Ausschlussgründe nach Ziffer III. vorgelegen haben, über die Lola Mallauran nicht in Kenntnis gesetzt wurde.

9. Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass der Kunde / die Kundin die ausgehändigten Pflegehinweise vernachlässigt, nicht befolgt oder sich entgegen diesen verhalten hat. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend Wundinfektionen, Entzündungen, Narbenbildung und Beschädigungen der Tätowierung.

10. Sofern es sich bei der durchzuführenden Tätowierung um die Überdeckung einer bereits bestehenden Tätowierung oder von Narben (Cover-Up-Tattoo) handelt, kann es zu Komplikationen kommen, für die keine Haftung übernommen werden, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits tätowierte Haut vorbelastet ist und Gewebe- oder Strukturveränderungen aufweisen kann, die das Ergebnis des Cover-Up-Motivs beeinflussen. Es kann zu Wechselwirkungen zwischen bereits eingebrachter und neuer Tattoofarbe kommen, die nicht vorhersehbare Hautreaktionen hervorrufen und zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen führen können.

11. Der natürliche Heilungsprozess der Haut kann zu Veränderungen der Tätowierung führen und das Motiv in seinem Erscheinen beeinflussen. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend: Besenreiser, Blow-Outs, Fade-Outs, Vernarbungen, Erhebungen, Farbverblassungen, Farbunterspülungen, Farbverläufe und Intensitätsverluste. Für diese normalen Hautreaktionen während des Heilungsprozesses oder für solche Hautreaktionen, die durch fehlerhafte Nachsorge entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.

12. Es wird keine Haftung für Kleidung, Schuhe, Rucksäcke, Taschen und Ähnliches übernommen, die durch Tattoofarbe, Desinfektionsmittel oder ähnliche Materialien verschmutzt oder beschädigt werden, es sei denn die Verschmutzung oder Beschädigung wurde durch Lola Mallauran grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

13. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder für garantierte Beschaffenheitsmerkmale.

14. Der Hygieneplan ist als Aushang im Studio einsehbar und wird auf Wunsch ausgehändigt.

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Alle vertraglichen Beziehungen zwischen Lola Mallauran und dem Kunden / der Kundin, sowie alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Beziehungen ergeben können, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Der Gerichtsstand ist Flensburg, Deutschland.

3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Flensburg, Deutschland, sofern nichts anderes schriftlich bestimmt ist.

4. Ansprüche gegen Lola Mallauran kann der Kunde / die Kundin nur mit schriftlicher Zustimmung von Lola Mallauran an Dritte abtreten

5. Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertragsverhältnis zwischen Lola Mallauran und dem Kunden / der Kundin unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen dem Sinn nach möglichst nahe kommt.

Stand vom 01.10.2024

TATTOOKUECHE

Lola Mallauran

Burghof 4, 24939 Flensburg

Web: www.tattookueche.com

Mail: tattookueche@web.de